+++ Kanusaison vom 01. Mai - 30. September täglich von 09:00 - 17:00 Uhr geöffnet. Reservierung unter 09196/998423 oder info@kajak-mietservice.de +++

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH Aktivität interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH entsteht zwischen Ihnen und der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH (nachfolgend KM abgekürzt) ein Mietvertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter oder den Verkaufsstellen der Kanuvermietung vorgenommen werden. Sie erkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter an.

2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäß den Beschreibungen in seinem Prospekt und digitalen Medien anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH wirksam.

4. Preise
Die Preise für das Kanufahren und andere Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen eine Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH -Preisliste. Sie verstehen sich pro Person in Euro. Preisänderungen sind vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
Bei einer Reservierung/ Anmeldung ist eine Anzahlung von min. 50% zu leisten. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Stornierungskosten werden gemäß Ziffer 6. beim Kunden eingefordert.

6. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich. Dieser muss schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung wird dem Kunden folgender Anteil des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, bezogen auf den vertraglichen Mietbeginn:
a) Bei Rücktritt bis 30. Tag 10%
b) Bei Rücktritt vom 29. bis 15. Tag 25%
c) Bei Rücktritt vom 14. bis 5. Tag 50%
d) Bei Rücktritt vom 4. Tag bis zum Tag des Mietbeginns 75%
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 75% des Mietpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
Der Veranstalter übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Alle Angebote werden vom Veranstalter grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen. Schönes Wetter, Trockenheit oder das Ausbleiben von Regen sind, soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage. Witterungsverhältnisse egal welcher Art, insbesondere Regen, rechtfertigen keine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, eine Terminverschiebung, Kürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Bedingungen am Ort der zu erbringenden Leistung maßgeblich.

8. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Hoch- bzw. Niedrigwasser, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen.

Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

9. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikt zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornierungsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

10. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschließlich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Der Veranstalter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Mietpreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

12. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem deutschen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, kommen diese zur Anwendung.

13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist der Sitz der Firma